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Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Fahrzeugen der Bootsvermietung de Vlietlanden

 

1. Definition

In diesen Geschäftsbedingungen verstehen wir unter

  • Vermieter einen Beauftragten im Namen der Bootsvermietung de Vlietlanden,
  • Mieter eine natürliche Rechtsperson, die für sich oder im Namen einer Gruppe einen Vertrag mit der o.g. Bootsvermietung abschließt.
  • Mietvertrag einen Vertrag, in dem der Vermieter dem Mieter gegen Bezahlung ein Fahrzeug ohne Besatzung über einen vorab vereinbarten Zeitraum zur Verfügung stellt,
  • Fahrzeug ein Fahrzeug des Vermieters inclusive aller elektronischen oder sonstigen Zubehörteile.

 

2. Allgemein

  • Der Vermieter vermietet Fahrzeuge für einen Tag oder einen Teil des Tages. Die Fahrzeuge sollten in jedem Fall vor Sonnenuntergang zurück bei der Bootsvermietung sein, außer es gibt vorab eine andere schriftliche Übereinkunft.
  • Ein Fahrzeug darf, je nach Bootstyp, mit höchstens 7 Personen benützt werden.
  • Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre.
  • Es ist, wie im Straßenverkehr, verboten, die Fahrzeuge unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu führen.
  • Es ist verboten, Abfall über Bord zu werfen. Dieser kann nach Ablauf der Mietzeit bei der Bootsvermietung entsorgt werden. Sollte das Boot nicht frei von Abfall sein, ist eine Reinigungsgebühr von mindestens €10 zu entrichten.
  • Der Mieter ist verpflichtet, andere so wenig wie möglich zu belästigen, Lifemusik sowie elektrisch verstärkte Musik ist untersagt.
  • Es ist untersagt, das Fahrzeug unbeaufsichtigt zurückzulassen.
  • Bei schlechtem Wetter (dichter Nebel, anhaltender Regen, Gewitter oder Sturm) behält sich der Vermieter vor, die Vermietung direkt zu stoppen. Dabei wird dem Mieter die Hälfte der nicht gefahrenen Zeit zu vergütet.
  • Der Vermieter kann das Fahrzeug jederzeit an sich nehmen, sollte der Mieter sich nicht an die allgemeinen Vereinbarungen halten. Eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt in diesem Fall nicht.

 

3. Fahrgebiet und Fahrregeln

  • Gefahren wird nur in den Binnengewässern. Das Fahren außerhalb derselben ist verboten. Das IJsselmeer darf aus Sicherheitsgründen nicht befahren werden. Die beigefügte Karte gibt Aufschluss über die zur Verfügung stehenden Gewässer.
  • Der Mieter sollte, so weit möglich, rechts fahren.
  • Der Mieter hält sich an die gültigen Fahrregeln, Nederlandse Vaarreglementen.
  • Der Mieter achtet rücksichtsvoll darauf, andere auf dem Wasser nicht zu gefährden oder zu behindern, dies gilt vor allem unter Brücken, an Engstellen und an Kreuzungen. Dazu gehört auch, keine zu großen Bögen zu fahren.
  • Die wichtigsten Fahrregeln werden bei Bootsübergabe ausgehändigt.

 

4. Pflichten des Vermieters

  • Zu Beginn der Mietperiode übergibt der Vermieter das Fahrzeug an den Mieter.
  • Der Vermieter weist den Mieter auf eventuell bestehende Schäden am Fahrzeug hin.

 

5. Pflichten des Mieters

  • Der Mieter hat sich an die Anweisungen der Vermieters zu halten.
  • Der Mieter verpflichtet sich zu einem sorgsamen und sicheren Umgang mit dem Fahrzeug.
  • Der Mieter hält sich wie ein guter Schipper an alle Vorschriften und Übereinkünfte und nimmt keine Veränderungen am Fahrzeug vor.
  • Der Mieter übergibt das Fahrzeug nicht an andere ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters.
  • Das Fahrzeug und sein Inventar werden im gleichen Zustand wie bei der Übergabe zurückgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung wird vom Vermieter ein angemessener Betrag in Rechnung gestellt.
  • Der Mieter überzeugt sich bei Übergabe von der Vollständigkeit . Über das Fehlen von Inventar wird der Vermieter vor Abfahrt in Kenntnis gesetzt.
  • Der Mieter kontrolliert vor Abfahrt, ob Vorschäden bestehen und informiert darüber gegebenenfalls den Vermieter.
  • Sollte der Mieter, aus welchen Gründen auch immer, die abgesprochene Rückgabe zeitlich nicht einhalten können, ist der Vermieter so schnell wie irgend möglich darüber telefonisch zu informieren. Sollte sich die Rückgabe um mehr als eine Viertelstunde verzögern, werden €25 pro angefangene halbe Stunde in Rechnung gebracht. Der Vermieter behält sich vor, daraus resultierende Folgeschäden in Rechnung zu bringen, unabhängig davon, ob der Mieter sich schuldhaft verspätet. Bei Schwierigkeiten ist der Vermieter so schnell wie möglich zu informieren.

 

6. Schadenshaftung

  • Der Mieter haftet für alle von ihm, den Mitfahrenden oder dritten verursachten Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unabhängig davon, ob diese sofort oder später gemeldet oder festgestellt werden.
  • Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter komplett für alle dem Vermieter entstandenen Schäden.
  • Sollte es zu Nachlässigkeiten, grobem Unfug und Leichtsinn sowie dem Nichtbefolgen der Anweisungen des Vermieters kommen, haftet der Mieter in Gänze.
  • Der Mieter bleibt verantwortlich für alle Folgen, die auch später auf Grund von Fehlverhalten auftreten.
  • Der Vermieter ist auch für Folgeschäden, welcher Art auch immer, nicht verantwortlich, soweit sie ihre Ursache im Verhalten des Mieters oder seiner Begleiter haben. Davon ausgenommen ist lediglich die Vergütung, die sich aus der gesetzlichen Versicherung im Falle eines Unfalls
  • Der Vermieter weist ausdrücklich auf die Verletzungsgefahr durch Einklemmung zwischen Boot und anderen Objekten hin, sowie darauf, dass am Boot befindliche Aluminiumteile durch Erhitzung in der Sonne eine Verbrennungsgefahr darstellen.
  • Kinder (bis zu 18 Jahren) fallen unter die elterliche Verantwortung.
  • Hunde sind ohne vorherige Zustimmung der Vermieters nicht zugelassen. Liegt die Zustimmung vor, sorgt der Mieter für die Beseitigung von Hundehaaren oder anderer Spuren.
  • Der Vermieter ist nicht für Diebstahl oder Verlust von Eigentum des Mieters, welches er im Fahrzeug mitführt, verantwortlich.
  • Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden und Ereignisse, die möglicherweise zu Schäden führen können, unverzüglich dem Vermieter zu melden. Alle auch nicht gemeldeten Schäden werden dem Mieter zugerechnet.
  • Sollte der Mieter außerhalb des erlaubten Gebietes (§3) gefahren sein, haftet er für alle daraus resultierenden Folgen.
  • Sollte das Fahrzeug am Ende der Mietzeit sich in einem anderen als dem Übergabezustand befinden, ist der Vermieter berechtigt, es auf Kosten des Mieters in diesen versetzen zu lassen.
  • Die Rechnung darüber wird dem Mieter zugestellt und ist direkt zu begleichen.

 

 

7. Reservierung

  • Reservierungen für ein oder mehrere Fahrzeuge sind telefonisch oder über Internet möglich und sind erst nach Bestätigung gültig.
  • Die Bezahlung ist, soweit nicht anders vereinbart, via Ideal, Maestro oder V Pay oder in bar beim Vermieter möglich.
  • Annullierungen sind bis zu 48 Stunden vor vereinbarter Reservierung möglich, danach ist der volle Mietbetrag zu entrichten.
  • Sollte der Mieter sich, ohne sich telefonisch zu melden, um mehr als eine Stunde verspäten, ist der Mieter den gesamten Betrag schuldig. Der Vermieter hat in diesem Fall das Recht, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.
  • Sollte ein Fahrzeug eine Stunde nach der vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung stehen und keine angemessene Alternative angeboten werden können , erhält der Mieter die vereinbarte Mietsumme zurück, es sei denn, der Vermieter hat den Mieter zwei Stunden vor der vereinbarten Zeit davon in Kenntnis gesetzt. Anrecht auf Schadensersatz besteht nicht.
  • Sollte das Fahrzeug vor der vereinbarten Rückgabe zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

 

8. Vermietung ohne Reservierung

  • ist gelegentlich auch möglich. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung direkt vor Ort.

 

9. Kaution

  • Bedingung für eine Vermietung ist, falls nicht anders vereinbart, die Bezahlung einer Kaution von €50 sowie das Vorlegen eines gültigen Personalausweises.
  • Die Kaution wird nach der Miete ohne Schaden selbstverständlich zurückerstattet.

 

10. Beschwerden und Streitigkeiten

  • Beschwerden sind dem Vermieter innerhalb einer Woche nach der Vermietung schriftlich zuzustellen.
  • Bezüglich der Mietübereinkunft gilt Niederländisches Recht, der Gerichtsstand sind die Niederlanden. Sollte dem Mieter ein andersprachiger Text zur Verfügung gestellt worden sein, gilt rechtlich die Niederländische Fassung.

 

 

 

Adres:
Droge Wijmersweg 5 - 107
1693 HP Wervershoof
Tel.: 0031 612164828
Links:
Snoekvissen
Dé site voor vissend Nederland.

Bungalowpark De Vlietlanden
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